"Keiner wird gefragt,
wann es ihm recht ist
Abschied zu nehmen
von Menschen, Gewohnheiten, sich selbst.
Irgendwann plötzlich heißt es damit umzugehen,
ihn aushalten, anzunehmen diesen Abschied,
diesen Schmerz des Sterbens,
dieses Zusammenbrechen,
um neu aufzubrechen."
Was tun im Todesfall
Wir haben hier einige wichtige Informationen zusammengestellt, welche Ihnen bei einem Todesfall weiterhelfen sollen.
Bestattungsamt Rathaus
Das Bestattungsamt wird Sie über alle Fragen im Zusammenhang mit der Beisetzung beraten und orientieren.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Bestattungsamt.
Pfarrämter
Für Fragen zur Seelsorge und Abdankung wenden Sie sich an die entsprechenden Pfarrämter.
Erbschaftsbehörde
Die Regelung des Nachlasses erfolgt durch die Organe der Stadt Stein am Rhein.
Zuständig:
Andrea Metzger, Stadtschreiber-Stellvertreterin
Zu erledigen
- mit Bestattungsamt Verbindung aufnehmen
- AHV Ausgleichskasse benachrichtigen
- Pensionskasse benachrichtigen
- Krankenkasse benachrichtigen
- Todesschein auf dem Zivilstandsamt in Schaffhausen anfordern
- Bank benachrichtigen, Daueraufträge stornieren, Adressänderung, usw.
- Post Stein am Rhein, Adressänderung
- Swisscom, Billag benachrichtigen (Telefon, Radio, und TV)
- Zeitschriften usw. abbestellen
- Zimmer räumen: Sie benötigen dazu die Genehmigung der Heimleitung und/oder der Erbschaftsbehörde. Der Pensionspreis, ohne Pflegezusatz, läuft weiter bis das Zimmer geräumt ist. Das Zimmer gilt dann als geräumt, wenn Sie uns das bestätigen.
Ein Merkblatt betreffend der zu erledigenden Aufgaben finden Sie hier. [55 KB]






